Jagdgenossen

Jagdgenossen Aufmacher
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Grundeigentümer mit jagdbarer Fläche in der Gemarkung Kehrenbach. Zum 31.12.2015 waren es 106 Mitglieder, mit insgesamt 140 ha jagdbarer Fläche. Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu verwalten und zu nutzen, sowie für Ersatz bei Wildschaden zu sorgen.

Die Genossenschaftsversammlung als oberstes Organ, findet jährlich einmal statt. Von ihr wird auch alle vier Jahre der Jagdvorstand gewählt, der zur Zeit aus folgenden Mitgliedern besteht:

Vorstand
Vorsitzender: Patrick Rachner / Stellvertreter: Andreas Heinemann
Kassierer: Niclas Falk
Schriftführer: Sören Käsemodel / stellv. Schriftführer günther Schmoll

Erweiteter Vorstand: Manfred Körber, Karl Walenta, Niclas Falk

Genossenschaftsausschuss
steht bei Fragen und neuen Anschaffungen dem Vorstand beratend zur Seite.
Er setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Nico Schmoll, Karl Walenta, Frank Kaiser

Geräteverwaltung:
Gerüst: Peter Wimmel und Daniel Nieswandt
Spalter: Carsten Pape
Hochentaster/Laubgebläse: Patrick Rachner

Wickelmaschine/Güllefass/Schneckenkornstreuer: Andreas Heinemann

Außerdem wird von der Versammlung die Jagdverpachtung an die jeweiligen Pächter beschlossen. Dies war bisher ohne Ausnahme Hessen Forst.
Die Berechtigung zur Ausübung der Jagd ist in Deutschland gesetzlich an eine bestimmte Grundbesitzfläche gebunden. Jagdberechtigt ist dabei nur der Eigentümer oder Pächter von mehr als 75 ha zusammenhängender Land- Forst- oder Fischerei wirtschaftlich nutzbarer Fläche (Eigenjagdbezirk). Besitzer kleinerer Flächen können sich, nach § 9 BjagdG, zu einer Jagdgenossenschaft zusammenschließen. Eine Genossenschaftsjagd muss in Hessen mindestens 200 ha zusammenhängende Fläche umfassen und wird von ihren Besitzern meist verpachtet. In Kehrenbach handelt es sich wegen der geringeren Größe um eine Angliederungsjagdgenossenschaft.
Des weiteren beschließt die Versammlung über die Verwendung des Jagdertrages. Satzungsgemäß kann der Jagdertrag an die einzelnen Jagdgenossen ausgezahlt werden, dies wurde in Kehrenbach bisher noch nie angewendet sondern der Betrag wurde für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt und der Restbetrag zur Rücklage zugeführt.
Der alljährliche Grillnachmittag der Jagdgenossen ist schon ein fester Termin im alljährlichen Dorfleben. Außerdem werden in unregelmäßigen Abständen Bustagesfahrten unternommen.
Bei dem Ausbau und Sanierung der Wirtschaftswege beteiligt sich die Jagdgenossenschaft mit einem Kostenanteil. Für die Ausstattung des DGH, Ruhebänke in der Gemarkung sowie für den Anbau der Friedhofhalle wurden nicht unerhebliche Mittel zur Verfügung gestellt.

Satzung der Jagdgenossenschaft als Download.

 

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